Obligatorische Kurse Kanton Zürich
Die Kurse müssen mit jedem grossen oder massigen Hund, der nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurde, besucht werden.
- Welpenförderung: Zwischen 8. und 16. Lebenswoche des Hundes, 4 Lektionen
- Junghundekurs: Für Hunde bis 18 Monate, 10 Lektionen
- Erziehungskurs: Für Hunde, die bei der Übernahme älter als 18 Monate oder jünger als 8 Jahre sind, bei Zuzug in den Kanton Zürich, oder wenn der Welpenkurs, resp. der Junghundekurs nicht besucht wurden. Zwischen 10 und 20 Lektionen.
Ich bin autorisiert, die vorgeschriebenen Kurse durchzuführen. Nach Abschluss eines Kurses erhalten Sie eine Kursbestätigung. Kursdaten auf Anfrage.
Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften zur Haltung und Ausbildung eines Hundes im Kanton Zürich erhalten Sie gerne telefonisch von mir oder auf der Website des Veterinäramtes des Kantons Zürich (VETA): Hunde.