Obligatorische Kurse Kanton Zürich

Wer noch nie einen Hund oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten hat, muss seit dem 1. Juni 2025 einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen werden muss.

Alle Hunde, die jünger als 10 Jahre sind, müssen einen praktischen Ausbildungskurs absolvieren.

Der Kurs beinhaltet mindestens sechs Lektionen. Er beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein.

Zudem ist eine Haftpflichtversicherung für den Hund bei Ihrer Versicherung abzuschliessen (Mindestdeckung 1 Million Franken).

Ich bin autorisiert, die vorgeschriebenen Kurse durchzuführen. Nach Abschluss eines Kurses erhalten Sie eine Kursbestätigung. Kursdaten auf Anfrage.

Detaillierte Informationen zur Haltung eines Hundes im Kanton Zürich erhalten Sie gerne telefonisch von mir oder auf der Website des Veterinäramtes des Kantons Zürich (VETA): Hunde.

  • Obligatorische Kurse Kanton Zürich – Hundeschule Guggisberg
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